Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Platzhalter — der AVV nach Art. 28 DSGVO wird vor dem Produktivbetrieb von Valentin bereitgestellt. Der Patientendaten-Import bleibt bis zum Abschluss gesperrt.

Hier steht künftig der Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen Ihrer Praxis (Verantwortliche) und Siteatelier (Auftragsverarbeiter): Gegenstand, Art der Daten, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter. Stand: Entwurf, noch nicht veröffentlicht.

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